Öffentliche Bekanntmachungen


Planfeststellung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) zur Erweiterung des Hafens in Andernach

Mit Datum vom 12.08.2008 wurde auf Antrag der Stadtwerke Andernach GmbH, Läufstraße 4, 56626 Andernach durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 WHG sowie den §§ 72 und 105 Abs. 2 i. V. m. § 41 Abs. 1 Ziff. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz -LWG-) der Plan zur Erweiterung des Hafens in Andernach (Gewässer: Rhein, Gewässerordnung: I) festgestellt.
 
Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
 
Gemäß § 70 Abs. 1 WHG in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. 2009 I S. 2585) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) am 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14.08.2009 (BGBl. S. 2827) wird eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung Andernach 2 Wochen zur Einsicht ausgelegt.
Die vorbeschriebenen Unterlagen können in der Zeit vom 01.09.2010 bis einschließlich 15.09.2010 bei der Stadtverwaltung Andernach, Rathaus, Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung, Zimmer 316, Läufstraße 11, während der allgemeinen Zeiten des Publikumsverkehrs (Öffnungszeiten) montags – mittwochs von 08.00 Uhr - 14.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr eingesehen werden.
 
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
 
Andernach, 21. August 2010
Stadtverwaltung Andernach
 
Achim Hütten
Oberbürgermeister


Anmeldung für die Grundschulanfänger für das Schuljahr 2011/2012

Gemäß § 57 des Landesgesetzes für die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz) vom 30.03.2004, geändert durch Gesetz vom 22.12.2005, beginnt für alle Kinder, die bis zum 31.08.2011 das 6. Lebensjahr vollenden, die Pflicht zum Besuch der Grundschule mit Beginn des neuen Schuljahres.  
 
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können ebenfalls auf Antrag der Eltern gem. § 58 Schulgesetz eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.  
 
Die Einschreibung der Grundschulanfänger aus dem Bereich der Stadt Andernach erfolgt bei der Schulleitung der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule.  
 
Zur Anmeldung muss die Geburtsurkunde oder Familien-Stammbuch, die Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes vorgelegt werden.
 
Nachstehend die Einschreibezeiten:

Grundschule St. Stephan
Taubentränke 51
Telefon 02632/1242

06.09.2010
08.09.2010
10.09.2010

08.00 bis 12.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr

Grund- und >Ganztagsschule St. Peter
Karolingerstr. 63
Telfon 02632/1239

13.09.2010
16.09.2010

08.00 bis 12.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr

Grundschule Martinschule
Frankenstr. 43
Telefon 02632/1241

30.08.2010
01.09.2010
gemäß persönlichem Termin

08.00 bis 12.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr

Grundschuler Hasenfänger
Kurt-Schumacher-Str. 107
Telefon 02632/300707

31.08.2010
02.09.2010
07.09.2010
gemäß persönlichem Termin

09.00 bis 12.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr
09.00 bis 12.00 Uhr

Grundschuler St. Kastor
Jahnstr. 22
Telefon 02632/71663

01.09.2010

gemäß persönlichem Termin

08.15 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Grundschule Am Nastberg eich
Schulstr. 8
Telefon 02632/82871

15.09.2010
17.09.2010

11.00 bis 13.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr

Grundschule Namedy
Hauptstr. 56
Telefon 02632/1247

01.09.2010

10.00 bis 12.00 Uhr

Andernach, 19.08.2010
Stadtverwaltung Andernach
In Vertretung:

Josef Nonn
Bürgermeister