Der Abbruch von baulichen Anlagen in bestimmten Fällen (erhaltenswerte Gebäude, Hochhäuser) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Nähere Informationen sind unter der Rufnummer 0261/108-0 oder www.kvmyk.de erhältlich
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohneigentumsgesetz (WEG)
Laut Meldegesetz müssen sich Personen bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Woche an-, ab- oder ummelden
Abonnements für städtische Kulturverantaltungen. Näheres erfahren Sie hier.
Seit dem 01.04.2004 gibt es eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Andernach, Koblenz und Mayen sowie des Landkreises Mayen-Koblenz
Die Bescheinigungen können von der berechtigten Person beim zuständigen Einwohnermeldeamt persönlich oder schriftlich angefordert werden.
Hilfe in pesönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen