Für die Bildung von Teileigentum ist die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbe-scheinigung von Wohnräumen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen erforderlich (z. B. Geschäftsräume). Die Bildung von Teileigentum nach WEG be-darf der notariellen Beurkundung und wird im Grundbuch entsprechend registriert. Die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf eines Antrages form-los oder nach Vordruck.
Nachfolgende Unterlagen sind in mindestens 2-facher Ausfertigung vorzulegen:
1. evtl. Antragsvordrucke
2. Grundrisse
3. Schnitte
4. Ansichten
In den Grundrissen sind die Räumlichkeiten für jede Eigentumseinheit zu kennzeichnen.
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der zu erstellenden Bescheinigungen und der Größe und Art des Objektes ob es sich um ein Vorhaben im Genehmigungs-verfahren oder im Bestand handelt. Die Gebühren werden für jeden Einzelfall individuell ermittelt.
- Gebühr für 1 Ausfertigung eines Aufteilungsplanes € 50,00
- Mindestgebühr für die Erteilung 1 Abgeschlossenheitsbescheinigung
€ 33,00
- Höchstgebühr für 1 Abgeschlossenheitsbescheinigung € 154,00
Beate Häuser
Stadtplanung und Bauverwaltung, Zimmer 312