Amtsvormundschaft ist eine unter Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes geleitete Fürsorge bei nichtehelichen Kindern, die von einer minderjährigen Mutter geboren sind oder die einer Person zukommt, die außer stande ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Amt für Jugend und Soziales
Walter Börkircher, Zimmer 112
Ursula Remy, Zimmer 4