- Personalausweis oder Reisepaß
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person (falls ein persönliches Er-
scheinen nicht möglich ist),
Ausweis der berechtigten Person sowie der Ausweis der Person, die
bevollmächtigt wurde
Die Gebühr beträgt € 5,00 pro Bescheinigung. Gebührenfreiheit besteht, wenn die Bescheinigung für „schulische Zwecke“ oder „Rentenzwecke“ ausgestellt wird.
MitarbeiterInnen des Bürgerbüros