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Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet

Für Bodenwertsteigerungen, bedingt durch Maßnahmen der Stadt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes sind nach Abschluss der Sanierung ge-mäß § 154 ff Baugesetzbuch von Grundstückseigentümer Ausgleichsbeiträge an die Stadt zu entrichten. Die Veranlagung erfolgt durch entsprechenden Bescheid nach Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes.

Vor Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes können auf Antrag des Eigentümers mit der Stadt Ablösevereinbarungen über Ausgleichsbeiträge abgeschlossen werden. Dieses erfolgt insbesondere bei Grundstücksverkäufen oder Grundschuldbestellungen um möglicherweise die Erstellung von sehr umfangreichen Wertgutachten über aufstehende Gebäude einschl. Bodenwert zu ersparen.

Benötigte Unterlagen:

Formloser Antrag mit genauer Bezeichnung des betreffenden Grundstückes (z. B. Flurstück-Nr., Grundbuchblatt).

Kosten:

Die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung wird für jedes Grundstück durch ein gesondertes Wertgutachten durch den Gutachterausschuss beim Vermessungs- und Katasteramt Mayen individuell ermittelt und ist Grundlage für die abzuschließende Ablösevereinbarung oder auch für den endgültigen Bescheid.

Ansprechpartner/in:

Ewald Schlaus
Stadtplanung und Bauverwaltung, Zimmer 313

02632 / 922 - 133   02632 / 922 - 242
bauverwaltung@andernach.de
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