Das Sozialamt versteht sich als Anwalt der Menschen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notsituation befinden und die nicht aus eigener Kraft zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Lage sind.
Eine intensive Beratung soll dem Hilfesuchenden eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Rolf Stern
Carola Wilberscheid
Amt für Jugend und Soziales, Zimmer 3, Haus der Familie