Für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie in bestimmten strafrechtlichen Verfahren ist nach den einschlägigen Gesetzen zur Entlastung der Gerichte ein vorheriger Sühneversuch durch Schiedspersonen vorgeschrieben.
Die Stadt Andernach ist entsprechend der Schiedsmannsordnung in zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Der Bezirk I umfasst das Gebiet nördlich der Bahnlinie (Richtung Rhein) und den Stadtteil Namedy. Das Gebiet südlich der Bahnlinie (Richtung Südstadt) sowie die Stadtteile Miesenheim, Eich und Kell gehören zum Bezirk II.
| Schiedsfrau | Schiedsamtsbezirk | Bereich |
Erika Zmmermann Fraunhoferstraße 10 56626 Andernach |
I |
- Gebiet nördlich der Bahnlinie - Stadteil Namedy |
| Schiedsmann |
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Manfred Platten Dr. Schwab-Straße 4 56626 Andernach |
II |
- Gebiet südlich der Bahnlilnie - Stadtteil Miesenheim - Stadtreil Eich - Stadtteil Kell |
| Schiedsamt | Telefon | Sprechstunden |
Haus der Familie, Zimmer 8 Gartenstraße 4 56626 Andernach |
Terminvereinbarung Rechtsamt Stadt Andernach Nicole Roch Tel.: 02632/922-123 |
nach telefonischer Terminabsprache |