Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um Mietwohnungen zu beziehen, die durch öffentliche Mittel oder durch Mittel vereinbarter Förderung finaziert wurden.
Wohngeld Zuständig: Haus der Familie, 1. OG Zimmer-Nr.: 2 Durchwahl: 02632/922 -185,199
Finanzielle Hilfe für Personen mit geringem Einkommen