Allgemeine Hinweise und AGB´s der VHS

Anmeldungen

Ihre Anmeldung berechtigt zum Kursbesuch, sofern keine gegenteilige Mitteilung durch die VHS erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung, eine Teilnahmebescheinigung wird nach Kursende auf Nachfrage erstellt und ausgehändigt bzw. zugesandt.

Die Anmeldung ist möglichst bis 10 Tage vor Beginn der Kurse vorzunehmen, da in der Regel nur bei Einschreibung von mindestens 10 Teilnehmern ein Kurs begonnen werden kann. Spätestens am 2. Abend muss jeder Besucher eines Kurses bei der VHS eingeschrieben sein. Bei weniger als 10 Personen kann ein Lehrgang nach dem 2. Abend nur dann fortgeführt werden, wenn die Teilnehmer bereit sind, eine höhere Gebühr zu zahlen oder wenn der Kurs um die entsprechende Stundenzahl gekürzt wird.
Die Belegung der Kurse erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Eine Rückzahlung von Kursgebühren erfolgt nur, wenn der Kurs nicht durchgeführt werden kann. Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Zahlungspflicht!

Kursgebühr:

Laut Satzung der Volkshochschule Andernach wird die Kursgebühr mit der jeweiligen Anmeldung fällig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Planungssicherheit sind seit Frühjahr 2004 nur folgende Zahlwege möglich:

A. Bei Erteilung der auf der Anmeldekarte rückseits abgedruckten, oder über unsere Internetseite erteilten Einzugsermächtigung wird die Kursgebühr nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung (natürlich nur für diesen belegten Kurs!) von Ihrem Konto abgebucht.
B. Sollten Sie mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, ist die Zahlung der Kursgebühr, Bar oder per EC-Karte, in der VHS-Geschäftsstelle während den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich.

Hinweis zur Abbuchung: Selbstverständlich wird die Kursgebühr, sobald ein Kurs nicht zustande kommt, nicht von Ihrem Konto abgebucht bzw. im Falle der bereits erfolgten Abbuchung oder bei Barzahlung erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich.

Ermäßigungen von 30% erhalten Schüler im Sinne des Schulgesetzes, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte, Angehörige kinderreicher Familien sowie Wehrpflichtige der Bundeswehr bzw. Zivildienstleistende nur bei persönlicher Anmeldung gegen Vorlage entsprechender Ausweise (Ausnahmeregelungen möglich - Besondere Hinweise beachten!). Bei Kinder- und Jugendkursen wird eine Ermäßigung von 30% nur Schwerbehinderten und Angehörigen kinderreicher Familien gewährt. Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) erhalten eine Ermäßigung von 50%.
Im übrigen soll sich niemand durch eine wirtschaftliche Notlage vom Besuch der VHS abhalten lassen. In besonderen Fällen können die Gebühren ermäßigt oder ganz erlassen werden; ausgenommen hiervon sind Kinderveranstaltungen und Exkursionen.Teilnehmerbescheinigungen werden auf Wunsch nach Ende des Semesters von der Geschäftsstelle ausgestellt, wenn der Kurs oder Arbeitskreis regelmäßig besucht wurde. Die Erstbescheinigung ist kostenfrei!

Seit dem Herbstsemester 2003 ist für zusätzliche Teilnahmebescheinigungen bzw. Bescheinigungen zum Lehrgangsbesuch eine Verwaltungsgebühr von 2,50 € zu entrichten.

Änderungen:
Die VHS Andernach behält sich vor, Kurse und Veranstaltungen mangels Teilnehmer oder aus organisatorischen Gründen zu ändern bzw. abzusagen. Bereits vorher entrichtete Kursgebühren werden in diesem Falle erstattet.

Veranstaltungsorte:
Die Unterrichtsräume sind im Programm angegeben bzw. der Aufstellung am Eingang der Unterrichtsgebäude zu entnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass die VHS Andernach nur begrenzt über eigene Räume verfügt und weitestgehend Gast in fremden Schulgebäuden ist. Rücksichtnahme und die Einhaltung der entsprechenden Hausordnungen sollten selbstverständlich sein.

Haftung: Die VHS Andernach haftet nicht für Schadensfälle.

Im übrigen gelten die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zur Zeit gültigen Fassung vom 02.11.2004.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Andernach (AGB) (Stand: 02.11.2004)


1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS) der Stadt Andernach, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.


(3) Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und männliche Beteiligte sowie für juristische Personen.


(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die Anmeldezeit verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat sowie der/die Teilnehmer/in das Entgelt entrichtet hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

3. Vertragspartner/in und Teilnehmer/in

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden (Vertragspartner/in) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/in) begründen. Diese/r ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der/des Teilnehmer/in/s bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerausweise auszugeben. In einem solchen Fall ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, den Ausweis mitzuführen und sich auf Verlangen einer/s Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht das nicht, kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Das Entgelt ist bei der Anmeldung zu zahlen bzw. ist eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe erstattet.

(3) Für Schulabschluss-Lehrgänge, Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung sowie projektgeförderte Maßnahmen für bestimmte Personengruppen gelten besondere Bedingungen entsprechend der jeweiligen Vorgabe der Förderinstanzen.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/en durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/s Dozentin/en angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer/s Dozentin/en), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer/innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum jeweils angegebenen Stichtag für die Veranstaltung. Kosten entstehen dem/der Vertragspartner/in hierdurch nicht.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer/s Dozentin/en), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die/den Teilnehmer/in ohne Wert ist.

(3) Ist das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartner/in schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine prozentuale Vergütung des Veranstaltungsentgelts.

(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

· Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/in, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

· Ehrverletzungen aller Art gegenüber der/dem Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der VHS,

· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

· Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/in

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet, ist das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/in die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Der/die Vertragspartner/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abge-wickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Teilnehmer/in wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

(4) Macht der/die Vertragspartner/in von einem ihr/ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt der/die Vertragspartner/in die Kosten der Rücksendung.

8. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der/des Vertragspartner/in/s oder der/des Teilnehmer/in/s gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der/des Teilnehmer/in/s.

9. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Die Volkshochschule der Stadt Andernach verwendet für die Administration der Veranstaltungen eine EDV-Anlage. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartner/in und Teilnehmer/in können dem jederzeit widersprechen.

10. Links: Die Volkshochschule Andernach hat auf ihrer Website Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Die Volkshochschule Andernach betont ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Die Volkshochschule Andernach ist für den Inhalt solcher Websites, die mittels eines elektronischen Links erreicht werden, nicht verantwortlich. Sollten durch diese Inhalte Rechte Dritter verletzt sein, so distanziert sich die Volkshochschule Andernach ausdrücklich von den Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf www.vhs-andernach.de ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

„Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule der Stadt Andernach, Am Stadtgraben 29, 56626 Andernach, Fax: 0 26 32/9 22 – 2 19, E-Mail: vhs@andernach.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung“