Afrikanische Schweinepest: Jede Haltung von Schweinen muss gemeldet werden

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist bei Wildschweinen in Südhessen ausgebrochen und wurde nun auch bei zwei Wildschweinen in räumlicher Nähe auf der rheinland-pfälzischen Seite des Rheins, bei Gimbsheim, diagnostiziert. Jetzt müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine weitere Verbreitung der ASP zu verhindern. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist darauf hin, dass jede Haltung von Schweinen dem jeweiligen Kreisveterinäramt gemeldet werden muss. Dies gilt unabhängig von der Nutzungsart der Schweine auch für Tierparks, Hobbyhalter sowie für die Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen. Freilandhaltungen müssen seitens der Kreisverwaltung genehmigt werden. Die jeweiligen Hinweise der Kreisveterinärbehörden sind zusätzlich zu beachten.

Da neben der Ausbreitung bei Wildschweinen eine Einschleppung der ASP in die Hausschweinehaltungen verhindert werden muss, ist jeder Schweinehalter verpflichtet, Verhinderungsmaßnahmen durchzuführen. Der BWV fordert alle Schweinehalter auf, sich über vorbeugende Maßnahmen zu informieren und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Der BWV macht außerdem darauf aufmerksam, dass Speise- und Küchenabfälle ein sehr hohes Infektionsrisiko beinhalten können. Die Schweine damit zu füttern ist streng verboten. Das gilt sowohl für den landwirtschaftlichen als auch für den privaten Bereich. Lebensgefahr durch ASP besteht für alle hier gehaltenen oder wilden Schweine. Das Virus der ASP wird sehr vielseitig übertragen oder verschleppt. Neben der Fütterung ist die größte Gefahr die Verschleppung über Materialien, Hände oder Schuhe, die Kontakt mit erregerhaltigem Fleisch, Blut, Sekret oder Kadavern hatten.