Neue Hebesätze zur Grundsteuer A und B in Kraft getreten

Der neue Hebesatz der Grundsteuer A beläuft sich auf 345 v.H.

Der neue Hebesatz der Grundsteuer B beläuft sich auf 550 v.H.

 

Die öffentliche Bekanntmachung vom 09.01.2023 bzgl. der Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2023 wird durch die öffentlichen Bekanntmachung der neuen Haushaltssatzung vom 14.04.2023 ersetzt.