Ehrenamtspreis

Der Ehrenamtspreis

Die Stadt Andernach lebt auch vom großen ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Um diese ehrenamtliche Arbeit entsprechend zu würdigen, vergibt die Stadt jährlich den Ehrenamtspreis. Alle Bürgerinnen und Bürger haben während der Bewerbungsfrist die Möglichkeit, eine Person für diesen Preis vorzuschlagen. Bei der Stadtverwaltung und ihren Einrichtungen liegen entsprechende Karten aus, die mit einem Vorschlag ausgefüllt werden können. Die ausgefüllten Karten können dann an die Stadtverwaltung, Läufstraße 11, 56626 Andernach, zurückgeschickt werden. Natürlich können die Karten auch in der Verwaltung abgegeben werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Vorschlag mit entsprechender Begründung per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: sport@andernach.de . Eine Jury ermittelt anschließend den Gewinner des Ehrenamtspreises, der im Laufe des Jahres verliehen wird.
Der Ehrenamtspreis wird für besonderes Engagement in folgenden Bereichen verliehen:

Sozialdienste, Behindertenarbeit, Unterstützung von Senioren, Familienhilfe und Hilfe für Bedürftige, Kultur- und Brauchtumspflege, Jugendarbeit außerhalb von Vereinen und Gruppen, Katastrophenhilfe, Menschenrechtsinitiativen oder Selbsthilfemaßnahmen in Entwicklungsländern. Bei der Vergabe des Preises können nur Personen oder Gruppen berücksichtigt werden, die ihre Tätigkeit ohne Vergütung in Ihrer Freizeit ausüben. Außerdem sollte noch keine Ehrung durch den Kreis Mayen-Koblenz oder das Land Rheinland-Pfalz erfolgt sein.

Die Richtlinien:

Zur Würdigung besonderer herausragender Verdienste ihrer Bürgerinnen und Bürger beschließt der Stadtrat der Stadt Andernach nachfolgende Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenamtspreises:

1.   Grund der Auszeichnung

(1)  Der Ehrenamtspreis wird für besonderes Engagement in folgenden Bereichen verliehen:

-       Sozialdienste wie Altenpflege, Behindertenarbeit, Unterstützung von Senioren

-       Familienhilfe und Hilfe für Bedürftige

-       Kultur- und Brauchtumspflege

-       Jugendarbeit außerhalb von Vereinen und Gruppen

-       Katastrophenhilfe, Menschenrechtsinitiativen, Selbsthilfemaßnahmen in Entwicklungsländern

(2)  Mit dem Ehrenamtspreis soll eine besonders herausragende Unterstützung bzw. sollen beispielhafte Aktivitäten bei Einzelprojekten gewürdigt werden. Es werden nur Personen berücksichtigt, die ihre Tätigkeit in der Freizeit ausüben und nicht in irgendeiner Form entlohnt werden. Die jeweilige Tätigkeit muss dauerhaft – wobei unterschiedliche Zeitrahmen für die einzelnen Projekte gelten können – und von Gewicht ausgeübt worden sein und sollte zum Zeitpunkt der Auszeichnung noch ausgeübt werden.       

2.   Vorgaben für die Verleihung des Ehrenamtspreises

(1)  Die Auszeichnung kann pro Person grundsätzlich nur einmal verliehen werden. Ist der/die zu Ehrende bei dieser Auszeichnung noch keine 30 Jahre alt, so kann er/sie später für ein anderes Engagement ein weiteres Mal gewürdigt werden.      

(2)  Mit der Auszeichnung sollen vorrangig Personen geehrt werden, die für das gleiche Ehrenamt noch keine Ehrung durch den Landkreis Mayen-Koblenz, das Land Rheinland-Pfalz oder die Bundesrepublik Deutschland erhalten haben.        

(3)  Die Verwaltung fordert einmal jährlich zu Jahresbeginn über die Presseorgane und auf ihrer Internetseite die Bürger und Bürgerinnen auf, auf vorbereiteten Karten, die im Internet heruntergeladen werden können oder beim Bürgerbüro erhältlich sind, Vorschläge für zu ehrende Personen zu machen.

(4)  Diese Vorschläge müssen von mindestens 3 Personen, zwischen denen keine engen verwandtschaftlichen Beziehungen zueinander und zum Ehrenden/zur Ehrenden bestehen dürfen, mit ausführlicher schriftlicher Begründung beim Oberbürgermeister der Stadt Andernach bis zum 31.03. eines Jahres eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist.           

3.   Bewertung der eingereichten Vorschläge

(1)   Die Verwaltung erstellt eine Liste aller eingereichten Vorschläge mit kurzer Begründung des Vorschlags und der Anzahl der Nennungen.

(2)   Es wird eine Ehrenamtsbewertungskommission gebildet, die aus folgenden beschließenden Mitgliedern besteht:
- Oberbürgermeister          
- Bürgermeister       
- den Vorsitzenden aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen bzw. den jeweiligen Stellvertretern
An den Sitzungen nehmen außerdem beratend teil:
- die/der Amtsleiter/in des Haupt- und Rechtsamtes 
- die/der Amtsleiter/in des Jugend- und Sozialamtes 
- die/der Amtsleiter/in des Kulturamtes  

(3)   Die Ehrenamtskommission sichtet die Vorschläge und beschließt mehrheitlich den/die zu Ehrende/n.  

4.   Verleihung des Ehrenamtspreises  

(1)    Der/dem zu Ehrenden wird eine Ehrennadel der Stadt Andernach und eine Urkunde – unterzeichnet vom Oberbürgermeister – überreicht.  

Die Auszeichnung wird in einer der folgenden Sitzungen des Stadtrates, bei der jährlichen Sportlerehrung oder einer zukünftigen Ehrenamtsveranstaltung durch den Oberbürgermeister verliehen.