Schiedsamt der Stadt Andernach
Die Höhe der anfallenden Gebühren ist abhängig vom Ausgang des Schlichtungsverfahrens. Dabei wird zwischen einer Gebühr von 15 Euro oder 30 Euro, in besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen maximal bis zu 60 Euro, unterschieden. Zusätzlich sind die Auslagen zu berücksichtigen, welche in der Regel ebenfalls nur wenige Euro betragen. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Schiedsperson eine Gebührenermäßigung vornimmt oder von der Erhebung der Kosten absehen kann.
Für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie in bestimmten strafrechtlichen Verfahren ist nach den einschlägigen Gesetzen zur Entlastung der Gerichte ein vorheriger Sühneversuch durch Schiedspersonen vorgeschrieben.
Die Stadt Andernach ist entsprechend der Schiedsmannsordnung in zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Der Bezirk I umfasst das Gebiet nördlich der Bahnlinie (Richtung Rhein) und den Stadtteil Namedy. Das Gebiet südlich der Bahnlinie (Richtung Südstadt) sowie die Stadtteile Miesenheim, Eich und Kell gehören zum Bezirk II.
Schiedsmann | Schiedsamtsbezirk | Bereich |
Günter von Blohn Wassenacher Str. 38 56626 Andernach | I | - Gebiet nördlich der Bahnlinie - Stadteil Namedy |
Schiedsmann | ||
Winfried Steffens Hinterm Dorf 2 56626 Andernach | II | - Gebiet südlich der Bahnlilnie - Stadtteil Miesenheim - Stadtteil Eich - Stadtteil Kell |
Schiedsamt | Telefon | Sprechstunden |
Stadtverwaltung Andernach, Läufstraße 11 | Terminvereinbarung Rechtsamt Stadt Andernach, Zimmer 128 Laetitia Klein Tel.: 02632/922-123 E-Mail: rechtsamt@andernach.de | nur nach telefonischer Terminabsprache |