Die Beigeordneten
Die Gemeindeordnung regelt, dass die Stadt Andernach auf Grund ihrer Einwohnerzahl bis zu 4 Beigeordnete haben kann. Da die Stadt Andernach über 25.000 Einwohner hat bzw. große kreisangehörige Stadt ist, kann ein Beigeordneter ebenfalls neben dem Oberbürgermeister hauptamtlich tätig sein. Diese Möglichkeit wurde in die Hauptsatzung der Stadt Andernach aufgenommen, so dass die Stadt Andernach einen hauptamtlichen Beigeordneten und drei ehrenamtliche Beigeordnete hat.
Der erste hauptamtliche Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Ihm muss ein eigener Geschäftsbereich übertragen werden. Bei der Stadt Andernach leitet der Bürgermeister das Dezernat II. Er ist auch der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters bei dessen Verhinderung.
Die drei ehrenamtlichen Beigeordneten nehmen in der Regel Repräsentationsaufgaben wahr. Sind der Oberbürgermeister und der Bürgermeister verhindert, werden diese von den ehrenamtlichen Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis vertreten.
Die Amtszeit des hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister) beträgt 8 Jahre. Er wird aus der Mitte des Stadtrates gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit übernommen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Stadtrates. Sie werden zu Ehrenbeamten ernannt. Die Wahlen erfolgen in öffentlicher Sitzung durch geheime Abstimmung.