Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Christian Greiner

Nach § 47, Abs. 1 i.V.m. § 28, Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) leitet ein Oberbürgermeister die Stadtverwaltung einer kreisfreien und großen kreisangehörigen Stadt und vertritt die Stadt nach außen. 
Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Stadtrat und in den Ausschüssen, die in seinen Dezernatsbereich fallen. Er ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten.

Verwaltungsgliederungsplan Dezernat I