Bürgermeister

Bürgermeister Claus Peitz

Nach § 50, Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) führt der erste Beigeordnete einer großen kreisangehörigen Stadt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Er ist der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters und leitet einen eigenen Geschäftsbereich/Dezernat. In seinem Dezernatsbereich führt er den Vorsitz in den Ausschüssen.

Verwaltungsgliederungsplan Dezernat II