Ortsrecht/Bauleitpläne

Das Ortsrecht der Stadt Andernach

Nach § 15 Abs. 4 GemO Rheinland-Pfalz hat auch die Stadt Andernach eine Sammlung aller im Gemeindegebiet geltenden Satzungen zur Einsicht durch die Einwohnerinnen und Einwohner bereit zu halten. Dieser Verpflichtung, aber auch einem allgemeinen Bedürfnis nach Information der Bürgerinnen und Bürger folgend, hat die Stadt Andernach ihr Ortsrecht neu aufbereitet und bereit gestellt.

Das Ortsrecht soll eine wertvolle Arbeitshilfe und Orientierung für Rat und Verwaltung sowie die Bürger der Stadt Andernach darstellen. Da die Aufnahme alter Bebauungspläne aufgrund der nur in Zeichnung vorhandenen Planunterlagen technisch schwierig umzusetzen ist , wurden nur die bereits mit den modernen Medien hergestellten neuen bzw. neu gefassten Bebauungspläne seit 2001 eingestellt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Alle anderen Bebauungspläne können weiterhin in der Verwaltung eingesehen werden.