Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung in Andernach

Die Förderung von Kindern mit Behinderungen ist in Deutschland gesetzlich im Achten und Neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Bis zum Jahr 2028 sollen alle Kinder, unabhängig von der Art ihrer Behinderung, gleichberechtigten Zugang zu sozialen Leistungen haben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen ab dem 1. Januar 2024 Verfahrenslotsen in den öffentlichen Verwaltungen eingesetzt werden.

Die Verfahrenslotsen sind bei den kommunalen Jugendämtern angesiedelt und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung zuständig. Sie unterstützen parteilich und vertraulich bei der Orientierung im bestehenden Leistungssystem und wirken darauf hin, dass die Betroffenen die Leistungen auch in Anspruch nehmen können. Zu den Aufgaben der Verfahrenslotsen gehören unter anderem die Beratung über Leistungen der Eingliederungshilfe, die Begleitung und Unterstützung im gesamten Rehabilitationsverfahren sowie die Information über weitere Hilfs- und Beratungsangebote.

Julia Kirst ist Verfahrenslotsin und Ansprechpartnerin für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Eltern bei der Stadt Andernach. Auch Personensorgeberechtigte, Pflegeeltern und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer können sich an sie wenden.

Wer eine Beratung wünscht, kann einen Termin mit der städtischen Verfahrenslotsin vereinbaren oder sie per E-Mail unter julia.kirst@andernach.de oder telefonisch unter 02632/922-364 erreichen.