Bild Quelle: BBK
Zivil- und Katastrophenschutz
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig.
Für Andernach nehmen Feuerwehr und Rettungsdienst die Aufgaben des örtlichen Katastrophenschutzes wahr. Hierzu gehören die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung bei zivilen Großeinsatzlagen und Katastrophen gemäß Landesgesetzgebung Rheinland-Pfalz sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall gemäß Zivilschutzgesetz des Bundes.
An der Durchführung der Aufgaben des Katastrophenschutzes wirken außer der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr eine Reihe von Organisationen (mit überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, wie Technisches Hilfswerk, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und Deutscher Feuerwehrverband) unter bestimmten Voraussetzungen auch Bundeswehr und Bundespolizei mit.
Krisenmanagement
Die Bewältigung von Katastrophen und das Krisenmanagement liegen in Deutschland in der Verantwortung der Länder. Der Bund berät, koordiniert und unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten mit eigenen Ressourcen. Im Krisenmanagement wird die Notfallplanung für solche Situationen durchgeführt.
Um in einer dynamischen Situation zügig Entscheidungen zu treffen, wurde in der Stadtverwaltung Andernach ein Verwaltungsstab aufgestellt. Er analysiert Informationen und Daten der aktuellen Situation, um ein umfassendes Verständnis der Krise zu erlangen.
Bei der Krisenreaktion geht es insbesondere darum, Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen schnell zu treffen und diese Entscheidungen in Anweisungen und Maßnahmen umzusetzen.
Der Verwaltungsstab koordiniert die verschiedenen Maßnahmen, die zur Bewältigung der Kriseerforderlich sind. Dies umfasst die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen städtischen Ämtern, Behörden und Organisationen.
Basierend auf der Lagebewertung entwickelt der Verwaltungsstab Handlungsstrategien, um die Krise zu bewältigen und die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu minimieren. Dazu zählen u.a.:
- Kommunikation: Der Krisenstab sorgt für eine klare und transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit, den Medien und anderen relevanten Akteuren. Dies ist wichtig, um Fehlinformationen zu vermeiden und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.
- Überwachung und Evaluierung: Der Krisenstab überwacht die Umsetzung der Maßnahmen und evaluiert deren Wirksamkeit. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen, um die Reaktion auf die Krise zu optimieren.
- Vorbereitung auf zukünftige Krisen: Der Krisenstab arbeitet auch an der Prävention und Vorbereitung auf zukünftige Krisensituationen, indem er Pläne und Strategien entwickelt, um die Resilienz der Stadt zu stärken.
- Zusammenarbeit mit externen Partnern: Der Krisenstab kooperiert mit externen Organisationen, wie z. B. Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr und anderen relevanten Institutionen, um eine umfassende Krisenbewältigung sicherzustellen.
- Berichterstattung: Der Krisenstab erstellt Berichte über die Situation und die ergriffenen Maßnahmen, die an die Stadtverwaltung und andere relevante Stellen weitergeleitet werden.
Weitere hilfreiche Tipps aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung im Bereich Krisenmanagement finden Sie hier.