Öffentliche Vergabe - an freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die aufgeforderten Unternehmen

    • bieten eine der Ausschreibung entsprechende Leistung an,
    • sind dem öffentlichen Auftraggeber bereits im Vorfeld bekannt und
    • stehen mit diesem regelmäßig in Verbindung.

    Hinweis: Der Wettbewerb ist sehr stark eingeschränkt. Die sonst üblichen Formvorschriften müssen hier nicht beachtet werden.

    Um den Bewerberkreis zu erkunden, kann die Vergabestelle im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs vorgeschrieben.

    Durch den Teilnahmewettbewerb wird die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekannt gegeben. Alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt die Bewerbungen aus und fordert gezielt zur Abgabe eines Gebots auf. Dabei beachtet sie allgemeine Vergabegrundsätze.

    Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in speziellen Ausschreibungsmedien ausgeschrieben.

    Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen werden in jedem Fall im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

  • Voraussetzungen

    Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn

    • bei Bauleistungen eine Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wird,
    • bereits eine größere Leistung vergeben ist, eine kleinere dieser nachfolgt und beide sich nicht ohne Nachteil voneinander trennen lassen,
    • nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
    • die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
    • eine erneute Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,
    • eine Leistung besonders dringlich ist,
    • eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

  • Rechtsgrundlage


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