Forst - Brennholz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wichtigste in Kürze:  Im Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 können Sie Brennholz beantragen. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten.

    Folgende Wunschmengen können Sie angeben: 5 oder 10 Festmeter (fm). Ein Festmeter Brennholz kostet in dieser Saison 68,00 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 %.

    Das Brennholz kann entastet und grob gestapelt am Wegesrand des Forstreviers abgeholt werden. Für die Aufarbeitung im Wald ist der Nachweis eines Motorsägenkurses erforderlich.

    Ablauf einer Brennholzbestellung

    Das Brennholz kann ausschließlich über das Online-Formular des Forstamtes Koblenz bestellt werden: https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz.

    Bei einer Online-Bestellung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bestellungen werden nur in der Zeit vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 angenommen. Dieser relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zu einer gerechten Verteilung des Brennholzes bei.

    Hinweis: Bestellungen, die nach diesem Zeitraum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

    Sie können folgende Mengen beantragen: 5 Festmeter (fm) oder 10 fm. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster. Der Preis für 1 Festmeter Brennholz beträgt 68 € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 %. Im Gemeindewald können die Preise abweichen. Wenn Sie eine bestimmte Holzart wünschen, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht vermerken.


    Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihr gewünschtes Revier oder das Revier an, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist: https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz/wir/in-den-revieren. Ist Ihr Wohnort nicht aufgeführt, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.

    Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst nahe an Ihrem Wohnort in der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Eine Garantie dafür können wir leider nicht geben.

    Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als Polterholz. Das heißt, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihr Förster oder Ihre Försterin weist Sie dann entsprechend ein.

    Bitte beachten Sie: Bei sehr nassem Wetter können wir das gefällte Holz nicht an den Weg räumen, um den Waldboden zu schonen. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas später erhalten. Das Forstamt liefert kein Brennholz.

    Nach Erhalt und Bezahlung der Rechnung können Sie das Ihnen zugeteilte Brennholz abholen. Bitte bringen Sie dazu die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z.B. Überweisungsbeleg oder Screenshot Online-Banking) mit. Hinweis: Das Holz ist bei Abholung frisch geschlagen und noch sehr feucht vom Baumsaft. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen konnte.

    Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines absolvierten Motorsägenkurses. Diesen können Sie beim Forstamt Koblenz absolvieren. Nähere Informationen und Termine erhalten Sie bei Frau Knapp: Tanja.knapp@wald-rlp.de.

    Wichtig: Arbeiten Sie nie alleine mit der Motorsäge und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.


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