Kfz-Kennzeichen: Ersatz
Leistungsbeschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AHU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind Sie als Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern anbringen zu lassen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierfür teilt die Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zu. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.Spezielle Hinweise für - Stadt AndernachWenn die Kennzeichenschilder Ihres eines Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AHU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass ist der Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern angebracht werden anbringen zu lassen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig wird von der Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zugeteilt. Um Missbrauch zu verhindern werden die alten Kennzeichen werden für 10 Jahre gesperrt. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei oder Sie geben eine wahrheitsgemäße Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle ab. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verlust des / der Kennzeichenschild(er) zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss
Rechtsgrundlage