Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Andernach

    Soziale Wohnraumförderung an aktuelle Marktlage angepasst: Verbesserungen der Förderkonditionen und Zinssenkungen

    Die soziale Mietwohnraumförderung in Rheinland-Pfalz trägt dazu bei, allen Menschen im Land den Zugang zu bezahlbarem Wohnen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten traten am 15. September 2021 Verbesserungen in Kraft. Im Rahmen der Anpassung wurden die Grunddarlehen und die Tilgungszuschüsse erhöht.

    Höhere Grunddarlehen für die Errichtung von Mietwohngebäuden

    Um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln, wurden die möglichen Grunddarlehen in allen Programmbestandteilen deutlich angehoben. Die Tilgungszuschüsse für die Grunddarlehen wurden um jeweils 5 Prozent erhöht und darüber hinaus in Regionen mit den Fördermietenstufen 1 und 2 generell eingeführt.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Auch wurden die Konditionen für die Modernisierung von Mietwohnungen angepasst. Die maximal mögliche Förderung wurde auf 110.000 Euro je Wohnung erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

    Modernisierung von Studierendenwohnheimen

    Die maximal mögliche Förderung zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen wurde auf 40.000 Euro je Wohnplatz erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

    Ausführliche Informationen zu allen Programmen sind bei der Stadtverwaltung Andernach, Telefon 02632/922-240, E-Mail bauverwaltung@andernach.de , oder direkt bei der ISB per Telefon unter 06131/6172-1991, per E-Mailwohnraum@isb.rlp.de oder
    unter www.isb.rlp.de erhältlich.





  • Rechtsgrundlage