Die Stadt Andernach weist darauf hin, dass ausgefüllte Briefwahlunterlagen am Wahltag der Landtagswahl Rheinland-Pfalz nicht in den Wahllokalen in Andernach abgegeben werden können.
Grund dafür ist, dass die Briefwahlunterlagen bei der Landtagswahl separat durch einen Briefwahlvorstand ausgezählt werden. Die Auszählung in den Wahllokalen wird hingegen von den jeweiligen Urnenwahlvorständen durchgeführt. Eine Annahme der Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist daher organisatorisch nicht vorgesehen.
Die Stadtverwaltung bittet daher darum, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zu versenden, möglichst bis Donnerstag vor der Wahl (19. März 2026).
Alternativ können die ausgefüllten Unterlagen auch persönlich am Wahltag abgegeben werden:
- am Empfang im Rathaus der Stadt Andernach
- bei den Briefwahlvorständen im Haus der Familie Andernach
Die Stadt Andernach bittet um Verständnis, dass diese Regelung nicht auf mangelnden Service der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen zurückzuführen ist, sondern auf die organisatorischen Abläufe der Briefwahlauszählung, die vom Land Rheinland-Pfalz vorgegeben werden.
