Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Voraussetzungen
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
 - Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
 - nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
 - nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
 
Rechtsgrundlage