Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

  • Voraussetzungen

    Wie bei der Erteilung des Führerscheins.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
    • Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
    • nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
    • nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

    Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen