Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- 
  An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von 
  
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
 - Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
 - Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
 - Edelsteine, Perlen und Schmuck
 - Altmetallen
 
 - Auskunfteien, Detekteien
 - Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
 - Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
 - Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
 - Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
 
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  An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von 
  
 Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
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  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
 - bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
 - bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 
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  Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde  
  
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
 - bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
 - bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 
 
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  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  
 Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage