Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Leistungsbeschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.
Rechtsgrundlage
Nationale Vergaberecht