Jagdverpachtung
Leistungsbeschreibung
Jagdverpachtung:
Das gesamte Gebiet der Stadt Andernach ist in sechs gemeinschaftliche Jagdbezirke und zwei Eigenjagdbezirke aufgeteilt. Hierrbei sind die gemeinschaftlichen Jagdbezirke an verschiedene Jagdpächter zur jagdlichen Nutzung verpachtet. Die Jagdpachtverträge werden jeweils auf die Dauer von neun Jahren abgeschlossen und laufen derzeit seit dem 01.04.2018. Hingegen werden die beiden Eigenjagdbezirke von den jeweiligen Eigentümern selbst bejagt.
Gejagt werden darf durch den jeweiligen Jagdpächter im gesamten Jagdbezirk mit Ausnahme der so genannten "befriedeten Bezirke", in denen die Jagd kraft Gesetz ruht. Bei den "befriedeten Bezirken" handelt es sich im wesentlichen um die bebaute Ortslage der einzelnen Jagdbezirke.
Eventuell auftretende Wildschäden sind entweder je nach der Lage unmittelbar mit dem jeweiligen Jagdpächter oder der Stadt Andernach abzurechnen. Bei fehlender Einigung sind die Wildschäden dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen.
Übersicht der einzelnen Jagdbezirke in Andernach mit den jeweiligen Jagdpächtern:
Jagdbezirk Andernach I: Dr. Marcus Klinghuber
Jagdbezirk Andernach II: Klaus Zilles / Johannes Quednow
Jagdbezirk Andernach III: Heinz Iser / Willi Selbach
Jagdbezirk Miesenheim: Ralf Günther Ries /Birgit Martina Ring / Hermann Viktor Heinrich Luithlen / Friedrich Georg Luithlen
Jagdbezirk Eich: Dr. Mario Protzmann / Anton Rolf Rössel / Denis Schommer
Jagdbezirk Kell: Hans-Joachim Hachmeister / Reinhard Hauter
Eigenjagdbezirk „Eickhoff": Forstverwaltung "Eickhoff"
Eigenjagdbezirk "Pönterhof": Reinharad Hauter
Ansprechpartner:
Deniz Fedakar
Liegenschaftsabteilung, Zimmer 321und
Markus Kluth
Liegenschaftsabteilung, Zimmer 32202632 / 922 - 105, -250