Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

    • Familienname,
    • Vornamen oder
    • deren Reihenfolge

    geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

    • Heirat
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung der Vornamensreihenfolge

    Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

    Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
      • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
      • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
      • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
    • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für antragstellende Personen über 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Rechtsgrundlage


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