Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

  • Leistungsbeschreibung

    Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
    • Geltungsdauer: 10 Jahr
      für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen