Wohnraumförderung: Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von neuem oder bereits bestehendem Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier:

    Spezielle Hinweise für - Stadt Andernach

    Soziale Wohnraumförderung an aktuelle Marktlage angepasst: Verbesserungen der Förderkonditionen und Zinssenkungen

    Die soziale Mietwohnraumförderung in Rheinland-Pfalz trägt dazu bei, allen Menschen im Land den Zugang zu bezahlbarem Wohnen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten traten am 15. September 2021 Verbesserungen in Kraft. Im Rahmen der Anpassung wurden die Grunddarlehen und die Tilgungszuschüsse erhöht.

    Höhere Grunddarlehen für die Errichtung von Mietwohngebäuden

    Um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln, wurden die möglichen Grunddarlehen in allen Programmbestandteilen deutlich angehoben. Die Tilgungszuschüsse für die Grunddarlehen wurden um jeweils 5 Prozent erhöht und darüber hinaus in Regionen mit den Fördermietenstufen 1 und 2 generell eingeführt.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Auch wurden die Konditionen für die Modernisierung von Mietwohnungen angepasst. Die maximal mögliche Förderung wurde auf 110.000 Euro je Wohnung erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

    Modernisierung von Studierendenwohnheimen

    Die maximal mögliche Förderung zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen wurde auf 40.000 Euro je Wohnplatz erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

    Ausführliche Informationen zu allen Programmen sind bei der Stadtverwaltung Andernach, Telefon 02632/922-240, E-Mail bauverwaltung@andernach.de , oder direkt bei der ISB per Telefon unter 06131/6172-1991, per E-Mailwohnraum@isb.rlp.de oder
    unter www.isb.rlp.de erhältlich.





  • Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden. Zusätzlich werden in Abhängigkeit vom Förderzweck und des energetischen Standards Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 Prozent des Darlehens gewährt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundsätzlich sind Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts erforderlich.

    Weitere Informationen zu den jeweils erforderlichen Nachweisen und Unterlagen finden Sie bei den Antragsvordrucken der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter der Rubrik Förderfahrplan.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahme zu stellen.

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Erwerb ein Förderantrag innerhalb von zwei Monaten nach Kaufvertragsabschluss gestellt werden muss.

  • Rechtsgrundlage