Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen. Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von
- Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
- dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von
- Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind und
- Fahrzeugen der Klassen A1 sowie AM, die zum Führen von Kleinkrafträdern wie Rollern und Mopeds berechtigt.
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von
- Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
- dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
Rechtsgrundlage