Ukraine-Hilfe

Andernach hilft der Ukraine

In Andernach sind bereits zahlreiche Geflüchtete aus Ukraine angekommen. Es werden etwa 250 Menschen erwartet, die Schutz und Unterkunft in Andernach suchen. Sehr dankbar ist die Stadt den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die auf verschiedenster Weise mithelfen und unterstützen, beispielsweise mit Wohnungsangeboten. Parallel dazu richtet die Stadt mehrere Unterkünfte wie das Kolpinghaus und das ehemalige Pfarrheim in der Agrippastraße für gefklüchtete Menschen aus der Ukraine her. 

Ein Team von städtischen Mitarbeitern ist Ansprechpartner für die Ukraine-Hilfe. Hier können sich Gastgeber von Geflüchteten melden, beispielsweise um einen Termin beim Sozialamt zu erhalten, damit Ukrainer angemeldet werden können. Im Haus der Familie werden die Wohnungsangebote angenommen und geprüft. Wenn passende Geflüchtete aus der Ukraine zu den Wohnungsangeboten gefunden wurden, erfolgt ein begleiteter Kennlerntermin im Haus der Familie. Die Ansprechpartner in Andernach finden Sie in der nebenstehenden Spalte "Kontakte".


Grundsätzliche Infos

Wie kann ich Menschen aus der Ukraine privat bei mir aufnehmen?
Es ist möglich, Verwandte, Bekannte oder weitere Personen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen, bis sich die Situation im Heimatland verbessert. Die ukrainischen Staatsangehörigen müssen lediglich ihren neuen Wohnsitz beim Meldeamt der Stadt oder Verbandsgemeinde - also hier bei der Stadt Andernach - anmelden. Zusätzlich sollen sich Betroffene bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung (auslaenderbehoerde@kvmyk.de) melden. Diese sendet die  Antragsunterlagen für den Aufenthaltstitel nach der „Massenzustrom-Richtline“ mit einer Einladung zum Gespräch bei der Ausländerbehörde mit der Post zu.

Ukrainische Staatsangehörige, die keinen Wohnraum haben,   müssen sich zunächst  in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer vorsprechen. Für Rheinland-Pfalz ist das   die AfA Trier, Dasbachstr. 19, 54292 Trier. Das gleiche gilt für Personen, die nicht dauerhaft (min. 3 Monate) bei ihren Bekannten unterkommen können, z.B. weil der Vermieter nicht zustimmt und daher auf eine zugewiesene Unterkunft angewiesen sind.

Was ist, wenn die Menschen nicht dauerhaft bei mir wohnen können, weil der Wohnraum nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht?
Personen, die sich im Landkreis Mayen-Koblenz bei Verwandten oder Bezugspersonen aufhalten, aber nicht bleiben können, sollen einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren, um das weitere Verfahren zu besprechen.

Erhalten die geflüchteten Menschen Sozialleistungen?
Ja, ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind und ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, erhalten Asylbewerberleistungen. Dafür müssen sie einen Antrag beim Sozialamt in der zuständigen Stadt oder Verbandsgemeinde - also hier bei der Stadt Andernach - stellen.

Wer übernimmt die Kosten im Krankheitsfall?
Wer akut krank ist, ärztliche Hilfe benötigt oder Schmerzen hat, erhält die notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Sozialamt. Betroffenen sollten sich dafür an das Sozialamt wenden, bei dem auch der Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt wurde.

Werden die Kosten für die Unterkunft übernommen (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)?
Wer im Landkreis einen ukrainischen Staatsangehörigen in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung unterbringt, kann im Rahmen der Asylbewerberleistungen auch die angemessenen Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Bei Bedarf sollte Kontakt mit dem Sozialamt aufgenommen werden. Sofern Verwandte in gerader Linie aufgenommen werden (z.B. die eigene Mutter oder das eigene Kind), können keine Kosten der Unterkunft übernommen werden, da hier eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.

Man möchte Wohnraum zur Verfügung stellen – Wo kann ich diesen melden?
Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann diesen beim Sozialamt der Stadt Andernach melden. Oder man schreibt eine E-Mail an asylwesen@kvmyk.de mit den Rahmendaten zum Objekt. Das Sozialamt nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.

Sind ukrainische Kinder schulpflichtig?
Ukrainische Kinder und Jugendliche, die aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz dauerhaft wohnen, können und müssen hier auch zur Schule gehen. Die Schulen sind auf die neuen Schüler vorbereitet und nehmen jedes neue Kind auch ohne Deutsch-Kenntnisse auf. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Schulamt der Stadt Andernach.

Müssen die Haustiere aus der Ukraine in Quarantäne?
Haustiere aus der Ukraine müssen nicht automatisch in Quarantäne. Die Halter der Tiere sollen sich bitte mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in Verbindung setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres überprüfen zu lassen und weitere Maßnahmen zu vereinbaren (Impfen, Chippen, etc.). Die Halter werden gebeten, bis zum Kontakt mit dem Veterinäramt auf besondere Hygiene zu achten, um die mögliche Übertragung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Link auf Englisch, Russisch und Ukrainisch:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Kann ich meinen ukrainischen Führerschein in Deutschland nutzen?
Der Führerschein aus der Ukraine kann in Deutschland 6 Monate genutzt werden. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem man erstmals in Deutschland mit seinem mit Wohnsitz gemeldet ist. Der Führerschein  muss nicht übersetzt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

Wie lange darf ich die Busse und Bahnen kostenlos nutzen?
Für den gesamten Verkehrsverbund Rhein-Mosel (Übersichtskarte) gilt, dass Busse und Bahnen des Nahverkehrs vorerst bis 31.05.2022 kostenlos genutzt werden dürfen. Als „Fahrkarte“ reicht hierfür der ukrainische Reisepass oder die ukrainische ID-Karte. Wer beides nicht besitzt, kann über das Sozialamt vor Ort eine „Help-Ukraine-Karte“ erhalten, die ersatzweise gilt. Die „Help-Ukraine-Karte“ kann in den Sozialämtern des Landkreises Mayen an berechtigte Personen ausgegeben werden.

Die Deutsche Bahn informiert auf ihrer Internetseite, dass Ukrainer „bis auf weiteres“ die Fernzüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen können. Für die Weiterreise von der Grenze zum Zielort benötigen Sie aber ab dem ersten Umsteigebahnhof ein Help-Ukraine-Ticket.

Mehr dazu: https://www.bahn.de/info/helpukraine

Wie erreicht man die richtigen Ansprechpartner?
Für Fragen zum Ausländerrecht und zur Arbeitserlaubnis erreichen Sie die Ausländerbehörde der Kreisverwasltung Mayen-Koblenz per E-Mail. Wenden Sie sich mit dem Anliegen und den Kontaktdaten per E-Mail bitte an:
auslaenderbehoerde@kvmyk.de

Für allgemeine Fragen zu Sprachkursen, Arbeitssuche, Beratungsstellen, Schule, Freizeit erreichen Sie die Koordination Flüchtlingshilfen unter der   Tel: 0261/108-655 oder per E-Mail an fluechtlingshilfen@kvmyk.de

Für Fragen zur Unterbringung und landesweite Verteilung von Flüchtlingen erreichen Sie den Bereich Asylwesen unter der Tel: 0261/108-145 oder per E-Mail an asylwesen@kvmyk.de

Hier gibt es weitere Informationen:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortet unter https://www.bamf.de/faq-ukraine.html  viele Fragen für Betroffene auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch. Die Informationen werden ständig aktualisiert.  Auch das Land Rheinland-Pfalz hat eine Ukraine-Seite eingerichtet, auf der Fragen bezogen auf Rheinland-Pfalz beantwortet werden. Die FAQ sind auf Deutsch und Ukrainisch unter https://ukraine.rlp.de/de/startseite/ verfügbar.

Ehrenamtliche Hilfen:
Durch das Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer, auch aus der Initiative „ Ich bin dabei“, sind im Haus der Familie bereits viele Hilfsprojekte entstanden. So findet zum Beispiel jeden Donnerstag von 11 bis 13 Uhr eine Sprechstunde für Migranten statt (Migrationssprechstunde), in der Flüchtlinge und Migranten Hilfe z.B. beim Ausfüllen von Formularen, bei Behördengängen und anderen Fragen des täglichen Lebens finden.

Zeitgleich zur Migrationsberatung findet donnerstags von 11 - 13 Uhr auch die Sprachberatung statt, in der Migranten bei der Suche nach einem geeigneten Sprachkurs unterstützt oder/ und in eine ehrenamtliche Sprachpatenschaft vermittelt werden.