Verfahrenslotse

Verfahrenslotse

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – wurde zum 1. Januar 2024 der „Verfahrenslotse“ (§ 10b SGB VIII) eingeführt.

Der Verfahrenslotse berät, unterstützt und begleitet junge Menschen im Alter von Null bis 26 Jahren sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die wegen einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe bekommen möchten, damit sie sich im oft komplizierten Hilfesystem besser zurechtfinden.

Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.

Mögliche Inhalte der Beratung können sein:

  • Beratung, inwieweit Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in Betracht kommen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Eingliederungshilfe
  • Aufzeigen, wo Eingliederungshilfe beantragt werden kann und ggf. Begleitung zu Terminen bei den Ämtern und öffentlichen Stellen
  • Hilfe und Hinwirken bei der Inanspruchnahme von Rechten im Zusammenhang mit
  • Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote in Verbindung mit Leistungen zur Teilhabe

Wichtig: Der Verfahrenslotse entscheidet nicht über Leistungen, sondern er hilft dabei die richtigen Leistungen zu erhalten.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Andernach ist Marion Tholey-Langrock. Persönliche Beratungstermine vor Ort sind nach Vereinbarung möglich.