Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Leistungsbeschreibung
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Rechtsgrundlage