Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich: 

    • Vorschriften zur Straßenbenutzung
    • Regelungen zum Halten und Parken
    • Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
    • Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
    • Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
    • Verbot, 
      • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
      • Personen zu transportieren
      • Verkehrshindernisse zu bereiten 
      • Lautsprecher zu nutzen
      • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
      • sonn- oder feiertags zu fahren
      • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken

    Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
     

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen