Behindertenbeirat Andernach und Pellenz
Der Behindertenbeirat Andernach besteht seit 1980 und war damit der erste institutionalisierte in Rheinland-Pfalz. Auf Anfrage der Verbandsgemeinde Pellenz ist er seit 2010 auch für deren Bürger und Bürgerinnen mit Beeinträchtigungen zuständig.
Der Behindertenbeirat versteht sich als beratendes, vermittelndes und in Einzelfällen helfendes Gremium im Interesse beeinträchtigter Mitbürger und Mitbürgerinnen in Andernach und der Pellenz. So berät er u.a. die Verwaltungen der Stadt und der Verbandsgemeinde in Fragen der Barrierefreiheit, Tourismus wie bei öffentlichen Projekten der Inklusion. Er arbeitet mit den Behindertenbeauftragten der Stadt und der Pellenz zusammen. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, sie vertreten im Beirat keine vereins-, partei-, oder kirchenpolitischen Interessen.
In den örtlichen Medien informiert er über aktuelle Themen im Bereich der Rehabilitation und Inklusion vor Ort. Im Laufe der Jahre hat der Behindertenbeirat die Kontakte zu Rehabilitationseinrichtungen, Krankenkassen, Institutionen, Behörden, Beratungsstellen und Selbsthilfe-Gruppen ausgebaut. So kann er behinderten Menschen in den meisten Fällen unbürokratisch und schnell beratend und vermittelnd bei der Lösung aufkommender Probleme zur Seite stehen. In besonderen Notfällen hilft er auch finanziell, was in Zukunft zum Aufgabenbereich des Fördervereins Behindertenbeirat und Pellenz (s.u. Förderverein) gehören wird.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Inklusion von Kindern und Jugendlichen. Er unterstützt die Arbeit in den örtlichen Fördereinrichtungen und pflegt den guten Kontakt zu öffentlichen sowie privaten Kinder- und Jugendhilfeträgern.
Die Mitglieder des Behindertenbeirats Andernach und Pellenz
Ulrike Berkulin | Erich Rosenbaum | Horst Strauch |
Robert Bechmann | Werner Weißenbrunn | Anna Kraus |
Jutta Riegert | Elfriede Louis | Renate Schulz |
Stephanie Pielmeyer | Ursula Mischo |
Förderverein Behindertenbeirat Andernach und Pellenz
Der Förderverein wurde im August 2013 gegründet. Zweck des Vereins ist die ideelle Förderung des Behindertenbeirates Andernach und Pellenz sowie die finanzielle Förderung der behinderten/beeinträchtigten Menschen und die für sie initiierten Projekten nach §52,Abs. 2 Ziff 10 der Abgabenordnung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.