Stadtjugendpflege

Die Stadtjugendpflege



Allgemeine Aufgaben der Stadtjugendpflege

Folgende Aufgabenfelder sind u.a. im SGB VIII § 11 definiert:

Für die Stadt Andernach bedeutet das im Einzelnen:

  • außerschulische Jugendbildung
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  •  Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Internationale Jugendarbeit und Jugendberatung
  • Planung und Entwicklung des städtischen Ferienprogramms
  • Organisation diverser Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Interessensvertretung der Kinder und Jugendlichen
  • Vermittlung von Hilfsangeboten ggü. Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzungstätigkeit