Die Stadtjugendpflege
Allgemeine Aufgaben der Stadtjugendpflege
Folgende Aufgabenfelder sind u.a. im SGB VIII § 11 definiert:
Für die Stadt Andernach bedeutet das im Einzelnen:
- außerschulische Jugendbildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit und Jugendberatung
- Planung und Entwicklung des städtischen Ferienprogramms
- Organisation diverser Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
- Interessensvertretung der Kinder und Jugendlichen
- Vermittlung von Hilfsangeboten ggü. Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzungstätigkeit
